Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 27.10.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92   

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https://dejure.org/1994,991
BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92 (https://dejure.org/1994,991)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92 (https://dejure.org/1994,991)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 (https://dejure.org/1994,991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Asylklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylbewerber - Termin zur Anhörung - Bundesamt - Beistand seines Bevollmächtigten - Verlegungsantrag - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft des Asylbewerbers - Ladung zur mündlichen Verhandlung - Persönliches Erscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 50
  • NVwZ-RR 1994, 49
  • NVwZ-RR 1994, 50
  • DVBl 1994, 1403
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil der Asylbewerber erst gegenüber dem Bundesamt zur umfassenden Darlegung seines Verfolgungsschicksals verpflichtet ist, eine Präzisierung der zuvor gemachten Angaben ihm folglich nicht zum Nachteil gereichen darf (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >175<).

    Im neuen Termin hätte dann - etwa in Form einer Parteivernehmung oder der in Asylsachen gebräuchlichen informatorischen Befragung - weiter aufgeklärt werden können (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >174<).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind, namentlich auch hinsichtlich der Erfüllung der Aufklärungspflicht und der Behandlung der Beweisanträge (vgl. BVerfGE 76, 143 >162<).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das angegriffene Urteil in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben, ohne daß es einer Prüfung der weiteren geltend gemachten Rügen bedarf; die Sache ist insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Zwar findet nach der von Verfassungs wegen unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts ihre Grenze dort, wo das Klagevorbringen des Asylbewerbers keinen tatsächlichen Anlaß zu weiterer Sachaufklärung bietet; dies ist dann der Fall, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung nicht unter Angabe genauerer Einzelheiten und in sich stimmig schildert (vgl. zuletzt Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. März 1991, Buchholz 310 § 10t Nr. 25 m.w.N.; s. auch Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. November 1990, InfAuslR 1991, S. 94 >95 f.<).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<; 81, 142 >155<), ist das angegriffene Urteil in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben, ohne daß es einer Prüfung der weiteren geltend gemachten Rügen bedarf; die Sache ist insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, S. 85 >88<).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Für die Beschwerdeführerin zu 2. folgt dies ohne weiteres daraus, daß ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet war (vgl. dazu auch 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, NVwZ Beilage 7/94, S. 50 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Denn diese Frage setzt wiederum voraus, daß der im Asylverfahren grundsätzlich anzunehmende Vorrang des unmittelbaren Klägervortrags vor einer andersartigen Beweiserhebung vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403, (1404); BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38, (39).

    Ist nämlich die Schilderung, die der Asylkläger selbst von seinem persönlichen Verfolgungsschicksal gibt, in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich, so braucht das Tatsachengericht - auch substantiierten - Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachzugehen, sondern kann die Klage ohne Beweisaufnahme abweisen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403 (1404); BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38 (39).

    Ein Absehen von einer solchen Anordnung kann unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs nur dann von Bedeutung sein, wenn der hiervon betroffene Beteiligte mit der aus seinem Nichterscheinen abgeleiteten Annahme einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nicht zu rechnen brauchte, vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, InfAuslR 1991, 171 (174), sowie Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403 (1404), und sich deshalb die getroffene klageabweisende Entscheidung für ihn als überraschend darstellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, BVerwGE 36, 264 (266 f.).

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, aaO; Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, aaO; BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, aaO; Urteil vom 19. März 1976 - VI C 5.75 -, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    vgl. zur Möglichkeit der Ablehnung von Beweisanträgen aus diesem Grund BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1998 - 9 B 10.98 -, juris, Rn. 6.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2115
OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91 (https://dejure.org/1992,2115)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.1992 - 8 L 4451/91 (https://dejure.org/1992,2115)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 (https://dejure.org/1992,2115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Bestattungsrecht: Gleichheitswidrige Gebührenbemessung bei Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof mit Monopolstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 3 WRV
    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen; Religionsgemeinschaft; Monopolstellung; Gleichheitssatz; Gebührenbemessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen; Religionsgemeinschaft; Monopolstellung; Gleichheitssatz; Gebührenbemessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 49
  • DVBl 1993, 266
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    Diese Regelung ist dahin zu verstehen, daß für die Kirchen nicht jedes allgemeine staatliche Gesetz gilt (BVerfGE 42, 312, 333).

    Trifft etwa ein Gesetz die Kirche in ihrer Besonderheit als Kirche härter als andere, indem es ihr Selbstverständnis, insbesondere ihren geistig-religiösen Auftrag beschränkt, dann muß es hinter der kirchlichen Autonomie zurücktreten (BVerfGE 42, 312, 334).

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 45.65

    An den Friedhöfen bestehende Nutzungsverhältnisse als öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    Ist eine Kirchengemeinde Träger eines Friedhofs, handelt sie im Rahmen der für alle geltenden Gesetze und ist daher der staatlichen Gerichtsbarkeit unterworfen, unabhängig davon, ob der kirchliche Friedhof Monopolcharakter hat oder nicht (vgl. BVerwGE 25, 364; BVerwG, Beschl. v. 31.5.1990, NJW 1990, 2079).

    Zwar nehmen die Kirchen auch bei der Verwaltung ihrer Friedhöfe eigene Angelegenheiten wahr, jedoch erfüllen sie dabei nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung (vgl. BVerwG 25, 364; OVG Münster, Urt. v. 28.9.1989, ZevKR 36, 74; Weber, ZevKR 33, 20 ff; a.A. v. Campenhausen, in: v. Mangoldt/Klein, Das Bonner GG, Bd. 14, 3. Aufl., Art. 140 Rdnr. 69 ff; Renck, DÖV 1992, 485), die der Senat teilt, zugleich eine öffentliche Aufgabe.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Grad und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 78, 232, 247).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 163/89

    Rechtsgrundlage; Gebührenerhebung; Kirchliche Kindergärten; Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    Daraus folgt, daß eine gleiche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung zu gleich hohen Gebühren, eine unterschiedliche Inanspruchnahme hingegen zu entsprechend unterschiedlichen Gebühren führen muß (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 13.2.1990, NVwZ-RR 1991, 206; Lohmann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 684).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1984 - 3 C 7/83

    Kosten für die Benutzung eines Kindergartens nach einer Beitragsordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    Das ist für den Bereich des kirchlichen Begräbniswesens jedenfalls dann der Fall, wenn eine Kirchengemeinde einen Friedhof unterhält, der eine Monopolstellung in dem betreffenden Ort innehat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.1.1984, NVwZ 1987, 708).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1988 - 8 A 34/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    Hat sie das Benutzungsverhältnis - wie die Beklagte durch ihre Friedhofsordnung und ihre Friedhofsgebührenordnung - öffentlich-rechtlich geregelt, ist für sich daraus ergebende Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. Urt. d. Sen. v. 10.6.1988, KStZ 1989, 52 = NVwZ 1990, 94, und v. 23.8.1991 - 8 L 40/89 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1978 - II A 484/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.1992 - 8 L 4451/91
    In dieser Hinsicht läßt sich der streitige Zuschlag mit dem sog. Auswärtigenzuschlag bei kommunalen Friedhöfen mit Monopolstellung vergleichen, den die überwiegende Meinung ebenfalls unter Hinweis auf den gebührenrechtlichen Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit für unzulässig hält (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1978, OVGE 35, 321; OVG Münster, Urt. v. 23.10.1978; NJW 1979, 565 = KStZ 1979, 49; Gaedke, aa0, S. 98; Scholz, in: Driehaus, aaO, § 6 Rdnr. 612; a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.1965, KirchE 7, 196; Dahmen/Driehaus/Küffmann/Wiese, Kommentar zum KAG für das Land Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 45).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    c) Unter Anlegung dieser Maßstäbe mag zwar zweifelhaft sein, ob eine gebührenmäßige Benachteiligung ortsfremder Benutzer kommunaler Einrichtungen gegenüber Einheimischen unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Ortsverbundenheit (vgl. hierzu Bauernfeind, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 1 Rn. 54; VG Trier, Urteil vom 20. Juni 1978 - 2 K 482/78 - KStZ 1979, 50 f.), der gerechten Lastenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen (vgl. hierzu Dahmen, KStZ 1978, 228 [229]; Rüttgers, KStZ 1979, 125 [128]), des milderen Mittels gegenüber dem nach Kommunalrecht (vgl. § 10 GemO BW) zulässigen vollständigen Ausschluß Auswärtiger von der Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen (vgl. hierzu Hempel/Hempel, KAG SH, § 4 Ziff. 9.2.1.4, S. 145) oder der - auch - beabsichtigten Verhaltenssteuerung mit dem Ziel, die Umlandgemeinden zum Abschluß von Kostenbeteiligungsvereinbarungen zu veranlassen (vgl. zur Verhaltenssteuerung durch Gebühren: OVG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 BA 7/94 - NVwZ 1995, 804 [806]), schlechthin und ohne weiteres gerechtfertigt werden könnte (anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 1978 - II A 448/78 - NJW 1979, 565; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - NVwZ-RR 1994, 49 ff.; Thiem, KAG SH, § 6 Rn. 118, 120; Schieder/Happ, BayKAG, Art. 8, Erl. 8.2 (1); Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 612).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 166/92

    Zuschlag; Friedhofsgebühren; Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen;

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27.10.1992 (NVwZ-RR 1994, 49 = DVBl 1993, 266) ausgesprochen, daß die Erhebung eines Zuschlages zu den Friedhofsgebühren in Gestalt der hier streitbefangenen "ACK-Klausel" gegen den aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 I GG abzuleitenden Grundsatz der leistungsgerechten Gebührenbemessung verstößt, wenn der Zuschlag auf einem kirchlichen Friedhof mit Monopolstellung erhoben wird.

    Die Beklagte unterliegt lediglich den sich aus dem Anstaltszweck als solchem, nicht aber den aus der Monopolstellung und aus dem Friedhofszwang sich ergebenden strengeren Bindungen und Beschränkungen; sie hat indessen rechtsstaatliche Mindestanforderungen einzuhalten, die bei jeder Abgabenerhebung zu beachten sind (Senat, NVwZ-RR 1994, 49 = DVBl 1993, 266; Gaedke, S. 79; OVG Hamburg, KirchE 21, 19).

    Deshalb darf unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung auf alle Friedhofsbenutzer von den Nichtmitgliedern der Kirchengemeinde eine entsprechende - erhöhte - Gebühr gefordert werden (Gaedke, S. 97; ebenso: Senat, NVwZ-RR 1994, 49 = DVBl 1993, 266).

  • VG Leipzig, 15.12.2017 - 6 K 1485/15

    Verleihung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte eines kirchlichen Friedhofs

    Zwar nehmen die Kirchen auch bei der Verwaltung ihrer Friedhöfe eigene Angelegenheiten wahr, jedoch erfüllen sie dabei nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung, der das Gericht sich anschließt, zugleich eine öffentliche Aufgabe (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.10.1992 - 8 L 4451/91 -, juris, Rn. 31 m.w.N.).

    Bei der Regelung des Benutzungsverhältnisses ist die Kirchengemeinde hinsichtlich eines solchen Friedhofs mithin an die (staatlichen) Grundrechte demnach ebenso gebunden wie ein kommunaler Friedhofsträger (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.10.1992 - 8 L 4451/91 -, juris, Rn. 32).

  • VG Hamburg, 06.09.2023 - 2 K 5101/22

    Erfolglose Klage gegen die Auferlegung von Gebühren für eine Bestattung

    Das wird zu Recht als willkürlich angesehen (OVG Lüneburg, U. v. 27.10.1992, DVBl. 93, S. 266; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 6. Aufl., S. 98, 170).
  • OVG Bremen, 13.12.1994 - 1 BA 7/94

    Höhe von Friedhofsgebühren; Zuschläge auf Friedhofsgebühren anlässlich der

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  • VG Greifswald, 15.05.2019 - 3 A 1159/18

    Kirchliche Erhebung von Friedhofsgebühren

    Gestaltet der kirchliche Friedhofsträger das Benutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich aus und erhebt er Benutzungsentgelte in Form öffentlich-rechtlicher Gebühren, handelt es sich bei den sich daraus ergebenden Streitigkeiten um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsgerichtlicher Art im Sinne von § 40 Abs. 1 VwGO (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 27.10.1992 - 8 L 4451/91 -, juris Rn. 22; VG Schwerin, Urt. v. 13.01.2014 - 4 A 1200/11 -, juris Rn. 21 f.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 23.01.2003 - 13 K 4860/01 -, juris Rn. 21 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 2 LA 124/07
    Wenn auch das KAG nicht unmittelbar anwendbar ist, so sind doch die in diesem Gesetz niedergelegten zentralen Grundsätze des kommunalen Gebührenrechts jedenfalls insoweit auf den kirchlichen Bereich übertragbar, als sie Ausprägungen verfassungsrechtlicher Gewährleistungen wie des Prinzips der leistungsgerechten Gebührenbemessung und als solche Teil des für alle geltenden Gesetzes i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV sind (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.10.1992 8 S 4451/91 -, DVBl. 1993, 266, 267).
  • VG Schwerin, 13.01.2014 - 4 A 1200/11

    Friedhof einer Kirchengemeinde - Rechtsweg; Haftung des Erben für

    Das gilt auch für den hier streitigen Bescheid über die Erhebung von Friedhofsunterhaltungsgebühren (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 -, NVwZ-RR 1994, 49 = juris, Rn. 22 m. w. N.; vgl. auch VG Magdeburg, Urteil vom 18. Oktober 2013 - 9 A 155/12 -, juris zu einem Streit über die Nutzungsverhältnisse an einem kirchlichen Friedhof).
  • VG Düsseldorf, 09.05.2011 - 23 K 927/10

    Friedhofsgebühren kirchlicher Friedhofsträger Gebührenordnung Gebührenbescheid

    OVG, Urteil vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 -, DVBl. 1993, 266 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 LA 124/07 -, Juris Rn. 4.
  • BVerwG, 29.04.1994 - 8 NB 2.94

    Rechtsmittel

    Angaben hierzu wären jedoch um so mehr geboten gewesen, als das angeblich divergierende Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1992 - 8 L 4451/91 - (NVwZ-RR 1994, 49 ff.) die Zulässigkeit eines Gebührenzuschlags für Nicht- und Andersgläubige bei der Benutzung eines kirchlichen Friedhofs mit Monopolstellung behandelt und diesen Zuschlag - im Ergebnis wie der angegriffene Beschluß des Normenkontrollgerichts - wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für rechtswidrig hält (a.a.O. S. 50).
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